Falls Sie 1959 oder später geboren sind, liegt der früheste Rentenbeginn in dem Monat, in dem Sie 62 Jahre alt werden. Falls Sie 1958 oder früher geboren sind, liegt der früheste Rentenbeginn in dem Monat, in dem Sie 61 Jahre alt werden. Sie können gleichzeitig einer Arbeit nachgehen und Ihre Regelaltersrente beziehen. Sie sind berechtigt, bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, dürfen aber auch länger arbeiten, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich darüber einig sind. Ab 2020 haben Sie das Recht, bis zum Alter von 68 Jahren zu arbeiten.
Je später Sie in Rente gehen, desto höher kann Ihre Rente ausfallen. Das beruht darauf, dass Sie längere Zeit in die Rentenversicherung einzahlen und Ihre Rente im Durchschnitt über einen kürzeren Zeitraum beziehen werden.
Bei der Antragstellung können Sie auch entscheiden, ob Sie jeden Monat die gesamte Rente oder nur einen Teil davon beziehen möchten. Sie bestimmen auch, ob Sie die Prämienrente vom selben Zeitpunkt an beziehen möchten wie die anderen Teile der Altersrente.
Stellen Sie den Rentenantrag drei Monate, bevor Sie mit dem Rentenbezug beginnen möchten. Wenn Sie im Ausland ansässig waren, sollten Sie Ihren Antrag sechs Monate im Voraus stellen. Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie von uns etwa um den 20. des Monats vor dem ersten Auszahlungsmonat einen Bescheid.
Die Rentenbehörde zahlt Ihre Altersrente einmal monatlich aus. Wenn Sie Leistungen wie Hinterbliebenenrente, Wohngeld oder Grundsicherung beziehen, werden diese gleichzeitig ausgezahlt.
Denken Sie daran, dass manche schwedische Betriebsrenten automatisch ausgezahlt werden, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, dass der Bezug anderer Betriebsrenten aber beantragt werden muss. Wenden Sie sich an Ihre Betriebsrentenversicherung, um zu erfahren, was für Sie gilt.
Antrag auf Altersrente, wenn Sie in einem anderen Land ansässig sind
Wenn Sie in Schweden gearbeitet und Steuern gezahlt haben, haben Sie auf Ihre schwedische Rente angespart. Auf diese Rente haben Sie Anspruch, auch wenn Sie sich als Rentner/in in einem anderen Land niederlassen.
Falls Sie außerhalb Schwedens in einem EU- oder EWR-Land ansässig sind (der EWR umfasst die EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein), müssen Sie den Rentenantrag bei der staatlichen Rentenversicherung des Landes stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Den Bezug der schwedischen Rente müssen Sie mindestens sechs Monate vor der ersten gewünschten Monatsauszahlung beantragen.