Sie können Ihre Rente frühestens ab dem Monat beziehen, in dem Sie 62 Jahre alt werden (63 Jahre ab 2023).
Sie können während des Bezugs Ihrer Regelaltersrente einer Arbeit nachgehen. Sie haben das Recht, bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs zu arbeiten (ab 2023 bis 69). Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber einig sind, können Sie auch länger arbeiten.
Je später Sie in Rente gehen, desto höher fällt Ihre Rente aus. Das beruht darauf, dass Sie längere Zeit in die Rentenversicherung einzahlen und Ihre Rente im Durchschnitt über einen kürzeren Zeitraum beziehen werden.
Bei der Antragstellung können Sie auch entscheiden, ob Sie jeden Monat die gesamte Rente oder nur einen Teil davon beziehen möchten. Sie bestimmen auch, ob Sie die Prämienrente vom selben Zeitpunkt an beziehen möchten wie die anderen Teile der Regelaltersrente.
Stellen Sie den Rentenantrag drei Monate, bevor Sie mit dem Rentenbezug beginnen möchten. Wenn Sie im Ausland ansässig waren, sollten Sie Ihren Antrag sechs Monate im Voraus stellen. Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie von uns rund um den 20. des Monats vor dem ersten Auszahlungsmonat einen Bescheid.
Die Rentenbehörde zahlt Ihre Altersrente einmal monatlich aus. Leistungen wie Hinterbliebenenrente, Wohngeld oder Grundsicherung im Alter werden gleichzeitig ausbezahlt.
Denken Sie daran, dass manche schwedische Betriebsrenten automatisch ausgezahlt werden, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, während die Auszahlung anderer Betriebsrenten beantragt werden muss. Wenden Sie sich an Ihre Betriebsrentenversicherung, um zu erfahren, was für Sie gilt.
Steuern und Rente
Wenn Sie Ihre Regelaltersrente in vollem Umfang beziehen, nimmt die Rentenbehörde einen Steuerabzug gemäß der für Ihre Gemeinde geltenden Steuertabelle vor. Wenn Sie gleichzeitig eine Betriebsrente beziehen, werden von dieser nur 30 % abgezogen.
Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Regelaltersrente beziehen, ziehen wir 30 % davon ab, da wir uns als sekundärer Arbeitgeber betrachten und Ihr Arbeitgeber oder andere Personen die Steuern gemäß der Tabelle abführen müssen.
Ihr Steuersatz verringert sich ab Januar des Jahres, in dem Sie 66 Jahre alt werden (67 Jahre ab 2023). Die Höhe der Steuersenkung richtet sich nach der Höhe Ihrer Rente und/oder Ihres Erwerbseinkommens. Wenn Sie im Ausland leben, gelten andere Steuervorschriften.
Antrag auf Altersrente, wenn Sie in einem anderen Land ansässig sind
Wenn Sie in Schweden gearbeitet und Steuern gezahlt haben, haben Sie auf Ihre schwedische Rente angespart. Auf Ihre Einkommens-, Prämien- und Zusatzrente haben Sie auch dann Anspruch, wenn Sie sich im Ruhestand in einem anderen Land niederlassen. Ab 2023 haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Garantierente, wenn Sie außerhalb Schwedens wohnen.
Falls Sie außerhalb Schwedens in einem EWR-Land oder der Schweiz ansässig sind (der EWR umfasst die EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein), müssen Sie den Rentenantrag bei der staatlichen Rentenversicherung des Landes stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Wenn Sie außerhalb des EWR oder der Schweiz leben, müssen Sie Ihren Rentenantrag per Formular stellen. Schweden hat Sozialversicherungsabkommen mit einer Reihe von Ländern außerhalb des EWR abgeschlossen. Diese Abkommen können sich darauf auswirken, welche Renten Sie erhalten können und von welchem Land aus der Antrag zu stellen ist. Wenden Sie sich an den Kundendienst, um herauszufinden, was in Ihrem Falle gilt.
Sie sollten die Auszahlung Ihrer schwedischen Rente mindestens sechs Monate vor dem ersten geplanten Bezug beantragen. Rentenansprüche bei Ansässigkeit außerhalb von Schweden