Bei Änderungen Ihrer wirtschaftlichen oder familiären Situation, die Auswirkungen auf Ihre Rente haben können – z. B. Eheschließung oder Zusammenzug, Umzug ins Ausland oder neuen oder geänderten Rentenbezügen aus dem Ausland, sind Sie verpflichtet, uns zu informieren. Falls Sie zu viel Geld bezogen haben, könnten Sie rückzahlungspflichtig sein.
Auch wenn wir Ihre Daten regelmäßig z. B. mit dem Finanzamt und mit verschiedenen Betriebsrentenversicherungen abstimmen, sind Sie verpflichtet, uns selbständig über etwaige Änderungen zu benachrichtigen.
Rentenbescheinigung für Rentnerermäßigungen
Wenn Sie bereits vor der Vollendung des 65. Lebensjahrs (ab 2023 gilt das 66. Lebensjahr) Altersrente beziehen, können Sie mit einer Rentenbescheinigung Ermäßigungen wahrnehmen, z. B. für öffentliche Verkehrsmittel und Eintrittskarten für unterschiedliche Veranstaltungen. Rentnerbescheinigung bestellen (Seite auf Schwedisch)
Wann wird Ihre Rente ausgezahlt?
Ihr Altersrente wird einmal im Monat auf das Bankkonto überwiesen, das Sie bei uns registriert haben. Etwaige weitere Leistungen wie Hinterbliebenenrente, Wohngeld oder Grundsicherung im Alter werden gleichzeitig ausbezahlt. Wenn Sie zwischen dem 1. und 15. des Monats geboren sind, wird Ihre Rente am 18. ausgezahlt, und wenn Sie zwischen dem 16. und 31. des Monats geboren sind, wird Ihre Rente am 19. ausgezahlt – vorausgesetzt, der 18. und 19. sind Wochentage.
Wenn Ihre Rente zum ersten Mal ausgezahlt wird, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, aus dem hervorgeht, wie hoch Ihre Altersrente sein wird. Dieser enthält auch Informationen zum Steuerabzug sowie zu den in Ihrer Altersrente enthaltenen Bestandteilen und dem Datum der Zahlungsanweisungen. Da Ihre Altersrente aus verschiedenen Teilen besteht, erhalten Sie möglicherweise separate Bescheide, zum Beispiel für die Einkommensrente, die Prämienrente und das Wohngeld.
Spätere Rente bedeutet weniger Steuern
Wenn Sie in Schweden leben und weiterhin berufstätig sind, anstatt Rente zu beziehen, zahlen Sie weniger Steuern auf Ihren Lohn als in den Jahren zuvor. Dies gilt ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 66 Jahre alt werden (67 Jahre ab 2023). Dass die Steuer auf Ihr Gehalt niedriger ist als die Steuer auf eine Rente in gleicher Höhe, liegt daran, dass Sie auf Ihr Gehalt einen Einkommensteuerfreibetrag anrechnen dürfen, der die Steuerlast verringert.
Wenn Sie in Schweden leben, zahlen Sie ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 66 Jahre alt werden (67 Jahre ab 2023), auch weniger Steuern auf Ihre Regelaltersrente. Die niedrigere Steuer gilt ab diesem Jahr, unabhängig davon, wann Sie mit dem Bezug Ihrer Rente beginnen.
Zusatzrente – wenn Sie vor 1954 geboren sind
Bei Personen, die vor 1954 geboren sind, fließt die Zusatzrente in die Regelaltersrente mit ein.
Die Zusatzrente ist eine einkommensabhängige Rente und basiert auf dem Einkommen, das Sie in den Jahren Ihrer Berufstätigkeit erzielt haben. Dieses Einkommen ist in Form von Rentenpunkten erfasst worden. Je mehr Rentenpunkte Sie haben und je höher Ihr Rentenpunktestand ist, desto höher ist Ihre Zusatzrente.
Bei Personen, die zwischen 1938 und 1953 geboren sind, setzt sich die Altersrente aus Einkommens- und Prämienrente einerseits und Zusatzrente andererseits zusammen. Je später Sie geboren wurden, desto größer ist der Anteil der Einkommens- oder Prämienrente und desto geringer der Anteil der Zusatzrente. Wenn Sie vor 1938 geboren sind, erhalten Sie nur eine Zusatzrente.
Sie entscheiden über Ihre Prämienrente
Die Prämienrente ist ein geringer Teil der Altersrente. Jedes Jahr werden 2,5 % Ihres Einkommens und anderer steuerpflichtiger Einkünfte als Rentenansprüche für diesen Teil der Rente zurückgelegt.
Die Prämienrente basiert auf Ihren gesamten Rentenansprüchen in der Prämienrentenversicherung. Die Höhe der Prämienrente hängt davon ab, wie viel eingezahlt wurde und wie die Fonds, in denen Ihr Geld angelegt ist, abschneiden.
Sie können selbst entscheiden, wie Sie Ihre Prämienrente anlegen möchten, müssen es aber nicht. Wenn Sie keine eigene Wahl treffen, wird Ihr Geld im staatlich ausgewählten Fonds AP7 Såfa platziert. Es gibt keine Belege dafür, dass es für Ihre Rente vorteilhafter ist, die Fonds selbst auszuwählen, als dies nicht zu tun.
Wenn Sie seit 1994 nicht mehr in Schweden gearbeitet haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Prämienrente
Hinterbliebenenschutz für die Prämienrente
Wenn Sie zum ersten Mal eine Prämienrente beantragen, können Sie eine Hinterbliebenenversicherung abschließen.
Der Hinterbliebenenschutz bewirkt, dass Ihre Prämienrente an die hinterbliebene Person (Ehepartner/in, eingetragene/n Lebenspartner/in oder – in einigen Fällen – Lebensgefährten/in) ausgezahlt wird, wenn Sie eher sterben.
Bitte beachten Sie, dass der Hinterbliebenenschutz zur Folge hat, dass Ihre Prämienrente geringer ausfällt, da sie auch für Ihre/n Partner/in ausreichen muss, wenn Sie vor ihr/ihm sterben.
Übertragung der Prämienrente auf den Partner oder die Partnerin
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können Sie Ihre Prämienrentenansprüche auf Ihre/n Ehegatte/in oder Partner/in übertragen.
Die Meldung muss bis zum 30. April des Jahres erfolgen, in dem die Übertragung wirksam werden soll. Die Übertragung hat so lange Bestand, bis Sie uns auffordern, sie zu beenden.
Bei der Übertragung wird der Auszahlungsbetrag um 6 % gekürzt. Dieses Geld wird an alle Rentensparer verteilt. Die Kürzung ist für Männer und Frauen gleich und begründet sich auf der Annahme, dass es mehr Übertragungen von Männern auf Frauen gibt als umgekehrt, und dass Frauen im Durchschnitt länger leben als Männer.