Wenn eine nahestehende Person stirbt, bedeutet das nicht nur Trauer und Verlust. Ein Todesfall kann sich auch auf die finanzielle Situation der Hinterbliebenen auswirken. Ein Teil des Familieneinkommens fehlt, aber die meisten Ausgaben bleiben bestehen. Die Hinterbliebenenrente soll als finanzielle Sicherheit einen Teil des Lebensunterhalts kompensieren, zu dem die verstorbene Person beigetragen hat.
Die schwedische Hinterbliebenenrente basiert auf den Gegebenheiten in Schweden und soll als finanzielle Sicherheit einen Teil des Lebensunterhalts kompensieren, zu dem die verstorbene Person beigetragen hat.
Damit die Angehörigen Anspruch auf eine schwedische Hinterbliebenenrente haben, muss die verstorbene Person zu irgendeinem Zeitpunkt in Schweden gearbeitet oder gelebt haben. Die Hinterbliebenenrente basiert vollständig auf den in Schweden erworbenen Rentenansprüchen der verstorbenen Person.
Sind die Rentenansprüche der verstorbenen Person gering, so fällt auch die Hinterbliebenenrente entsprechend niedrig aus. Dabei ist unerheblich, ob die hinterbliebene Person in dem Land, in dem sie lebt, eine niedrige oder gar keine Rente bezieht.
Bei arbeitsbedingten Todesfällen können die Hinterbliebenen Bestattungsbeihilfe erhalten. Unter Umständen können Hinterbliebene auch Anspruch auf eine lebenslange Hinterbliebenenrente haben.
Hinterbliebenenrente bei Ansässigkeit in Schweden
Wenn Sie in Schweden wohnhaft sind, müssen Sie keine Hinterbliebenenrente beantragen. Die Rentenbehörde wird über Todesfälle informiert und prüft automatisch, ob es Hinterbliebene gibt, die Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. In einigen Fällen versenden wir ein Schreiben mit der Bitte um weitere Informationen, um eine Entscheidung treffen zu können.
Hinterbliebenenrente bei Ansässigkeit außerhalb von Schweden
Falls Sie nicht in Schweden ansässig sind, müssen Sie die Hinterbliebenenrente selbst beantragen. Der Antrag ist auch erforderlich, wenn es sich bei den Hinterbliebenen um Kinder handelt und das verstorbene Elternteil nie in Schweden ansässig war.
Wenn Sie außerhalb Schwedens in einem anderen EWR-Land oder in der Schweiz leben, müssen Sie den Antrag bei der Rentenbehörde des Landes stellen, in dem Sie leben. Wenn Sie außerhalb des EWR oder der Schweiz leben, müssen Sie Ihren Antrag per Formular stellen. Schweden hat Sozialversicherungsabkommen mit einer Reihe von Ländern außerhalb des EWR abgeschlossen. Diese Abkommen können sich darauf auswirken, welche Renten Sie erhalten können und von welchem Land aus der Antrag zu stellen ist. Wenden Sie sich an den Kundendienst, um herauszufinden, was in Ihrem Falle gilt.
Benachrichtigen Sie uns über eventuelle Änderungen
Sie sind verpflichtet, die Rentenbehörde über eventuelle Änderungen in Bezug auf Ihre finanziellen oder familiären Verhältnisse – z. B. Rentenbezüge aus einem anderen Land, Beendigung des Studiums, Heirat oder Umzug – zu informieren. Wenn Sie eine verlängerte Umstellungsrente beziehen, müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie umziehen, nicht mehr mit Kindern zusammenleben oder sich Ihr Familienstand geändert hat, da dies Auswirkungen auf Ihre Hinterbliebenenrente haben kann.
Wenn Sie im Besitz einer schwedischen eID sind, können Sie Änderungen hinsichtlich Ihrer Rentenbezüge aus einem anderen Land hier auf der Website melden. Rentenbezüge aus einem anderen Land anmelden (Seite auf Schwedisch)
Wenn Sie keine schwedische eID haben oder andere Änderungen melden möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
Leitfaden für Hinterbliebene
In Zusammenarbeit mit dem Finanzamt und der Sozialversicherung haben wir einen Leitfaden für Hinterbliebene erstellt, um denjenigen, die einen nahen Menschen verloren haben, diese schwierige Zeit zu erleichtern. Der Leitfaden für Hinterbliebene könnte auch als digitale Handreichung beschrieben werden. Es wird zum Beispiel erläutert, was vorrangig zu erledigen ist, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, was ein paar Monate warten kann und was in den folgenden Jahren erledigt werden kann. Leitfaden für Hinterbliebene (Seite auf Schwedisch)