Es gibt zwei verschiedene Beiträge zur Altersvorsorge, die Sie als Unternehmer entrichten müssen. Der erste ist der Beitrag zur Altersrente bzw. der Eigenanteil, der dem Beitrag entspricht, den Arbeitgeber für Angestellte zahlen. Der zweite ist der Beitrag zur Regelaltersrente, den Sie bei der Versteuerung Ihres Einkommens oder Überschusses anrechnen können. Aus diesen Steuern und Beiträgen ergibt sich Ihr Altersrentenanspruch.
Wichtige Regeln für Sie als Unternehmer
Einkommen/Überschuss beziehen
Dadurch, dass Sie Steuern auf das Einkommen, das Sie beziehen, bzw. den Überschuss, den Sie erhalten, zahlen, sparen Sie auf Ihre Altersrente an.
Steuern zahlen
Die Höhe Ihrer Altersrente hängt davon ab, wie viel Sie über Steuern und Abgaben ans Finanzamt bezahlt haben. Dafür zählt jedes Jahr.
Private Altersvorsorge
Als Unternehmer erhalten Sie im Gegensatz zu den meisten Arbeitnehmern keine Betriebsrente. Wenn Sie 4,5–6 % Ihres Einkommens in einen langfristigen Sparplan investieren, entspricht dies dem Beitrag der meisten Arbeitnehmer zur Betriebsrente.
Übersicht über Ihren vollständigen Rentenanspruch und Erstellen einer Rentenprognose
Wenn Sie sich bei „Mina sidor” mit einer schwedischen eID einloggen, können Sie Ihre Gesamtrente einsehen und erfahren, wie viel Rente Sie pro Monat beziehen können.
Das Unternehmen nach Renteneintritt noch weiterführen
Selbst wenn Sie in den Rentenbezug gehen, können Sie Ihr Unternehmen weiterführen. Sie erhalten dann niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und einen höheren Lohnsteuerabzug.