Falls Sie zu viel Geld bezogen haben, könnten Sie rückzahlungspflichtig sein.
Wir kontrollieren Ihre Daten regelmäßig, z. B. in Abstimmung mit dem Finanzamt und mit verschiedenen Betriebsrentenversicherungen, Sie sind aber selbst dafür verantwortlich, uns über Änderungen zu benachrichtigen. Änderungen können Sie melden, indem Sie sich an unseren Kundenservice wenden.
Rentenbescheinigung für Rentnerermäßigungen
Wenn Sie bereits vor der Vollendung des 65. Lebensjahrs Altersrente beziehen, können Sie mit einer Rentenbescheinigung Ermäßigungen wahrnehmen, z. B. für öffentliche Verkehrsmittel und Eintrittskarten für unterschiedliche Veranstaltungen.
Rentenbescheinigung bestellen (die Seite ist auf Schwedisch)
Wann wird Ihre Rente ausgezahlt?
Ihr Altersrente wird einmal im Monat auf das Bankkonto überwiesen, das Sie bei uns angegeben haben. Wenn Sie weitere Leistungen wie Hinterbliebenenrente, Wohngeld oder Grundsicherung beziehen, werden diese gleichzeitig ausgezahlt. Wenn Sie am Tag 1-15 eines Monats geboren sind, wird Ihre Rente am 18. angewiesen, und wenn Sie am Tag 16-31 eines Monats geboren sind, erhalten Sie Ihre Rente am 19., vorausgesetzt, dass der 18. und der 19. Werktage sind.
Wenn Ihre Rente zum ersten Mal angewiesen wird, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, aus dem hervorgeht, wie hoch Ihre Altersrente sein wird. Sie erfahren darin auch, wie viel Steuern abgezogen werden, welche Bestandteile in Ihre Altersrente einfließen und wann Ihre Rente angewiesen wird. Da Ihre Altersrente aus verschiedenen Teilen besteht, erhalten Sie möglicherweise separate Bescheide, zum Beispiel für die einkommensbasierte Rente, die Prämienrente und das Wohngeld.
Spätere Rente bedeutet weniger Steuern
Wenn Sie weiterarbeiten, statt die Rente zu beziehen, zahlen Sie weniger Steuern auf Ihren Lohn als in den Jahren zuvor. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie das 66. Lebensjahr vollendet haben. Der Grund dafür ist, dass die Steuer auf Ihren Lohn niedriger ist als die Steuer auf eine Rente in gleicher Höhe und dass Sie sich einen Einkommensteuerfreibetrag auf den Lohn anrechnen dürfen, der die Steuerlast verringert.