Dabei gilt nicht unbedingt, dass Sie die Gesamtrente beziehen können. Welchen Anteil Sie erhalten, hängt davon ab, welche Bestandteile der Rente für Sie gelten und in welchem Land Sie leben. Um das Anrecht auf Rente zu bewahren, müssen Sie uns jedes Jahr eine Lebensbescheinigung zusenden.
Bezug der einkommensbasierten Rente unabhängig vom Land
Das Anrecht auf einkommensbasierte Rente, Prämienrente und Zusatzrente behalten Sie unabhängig davon, in welches Land Sie ziehen.
Garantierente bei Wegzug
Ab 2023 haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Garantierente, wenn Sie in einem Land innerhalb des EWR oder der Schweiz wohnen. Auch wenn Sie in einem Land außerhalb des EWR und der Schweiz wohnen oder dorthin ziehen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Garantierente.
Bei Anspruch auf Garantierente während des Bezugs von Umstellungs- oder Witwenrente gelten dieselben Regeln wie für die Garantierente bei Altersrentenbezug.
Zuschlag zur Einkommensrente bei Umzug
Der Rentenzuschlag wird als Ergänzung zur Altersrente gezahlt. Wenn Sie in einem EWR-Land (zum EWR zählen die EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein), der Schweiz oder einem anderen Land, mit dem Schweden ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, wohnen oder dorthin umziehen, können Sie einen Zuschlag zur Einkommensrente beziehen.
Wohngeld und Grundsicherung im Alter bei Umzug ins Ausland
Wenn Sie sich in einem Land innerhalb des EWR oder in der Schweiz aufhalten, Ihren festen Wohnsitz in Schweden aber behalten und selbst für die Wohnkosten aufkommen, können Sie Wohngeld erhalten, wenn Sie höchstens ein Jahr im Ausland verbringen möchten. Nach einem Jahr gelten Sie nicht mehr als in Schweden ansässig.
Außerhalb des EWR-Raums und der Schweiz kann das Wohngeld für maximal sechs Monate fortgezahlt werden. Wenn Sie ins Ausland ziehen, erlischt Ihr Anspruch auf Wohngeld ab dem Monat nach Ihrem Umzug.
Wenn Sie sich in einem anderen Land innerhalb des EWR oder in der Schweiz aufhalten, Ihren festen Wohnsitz in Schweden aber behalten und selbst für die Wohnkosten aufkommen, können Sie Grundsicherung im Alter erhalten, wenn Sie höchstens ein Jahr im Ausland verbringen möchten. Nach einem Jahr gelten Sie nicht mehr als in Schweden ansässig.
Außerhalb des EWR-Raums und der Schweiz kann die Grundsicherung für maximal drei Monate fortgezahlt werden. Wenn Sie ins Ausland ziehen, erlischt Ihr Anspruch auf Grundsicherung im Alter ab dem Monat nach Ihrem Umzug.
Änderung der Auslandsadresse
Sie müssen von sich aus melden, wenn Sie an einen anderen Wohnort im Ausland umziehen. Die Rentenbehörde muss immer Ihre aktuelle Adresse kennen, damit Zahlungsbescheide und Lebensbescheinigungen zugesendet werden können. Änderungen melden – Wohnsitz außerhalb Schwedens
Steuerabzug bei Wohnsitz außerhalb Schwedens
Einkünfte aus Schweden in Form einer Rente sind besteuerbar. Wenn Sie in einem anderen Land leben und eine Rente aus Schweden beziehen, müssen Sie in der Regel eine Sondereinkommensteuer für im Ausland ansässige Personen (SINK) zahlen. Wenn Sie im Ausland wohnen, müssen Sie bei der schwedischen Steuerbehörde einen Antrag auf Sondereinkommensteuer für im Ausland ansässige Personen (SINK) stellen.
Die Sondereinkommensteuer wird auf Grundlage Ihrer monatlichen Renteneinkünfte nach Abzug eines Freibetrags berechnet. Der Freibetrag entspricht dem Grundfreibetrag, der für Sie bei der normalen Besteuerung mittels Vorsteuer gilt.
Sie zahlen also nur auf den Teil Ihrer Rente Steuern, der den Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag wird jährlich neu von der Regierung festgelegt. Die Rente wird nur bis zu dem Anteil besteuert, um den Sie jeden Monat 1/12 von 0,77 des Preisindexes übersteigt.
Vermeiden Sie Doppelbesteuerung
Schweden hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, die regeln, wo die Steuern auf Ihre schwedische Rente zu zahlen sind. Das bedeutet, dass Ihre schwedische Rente nicht doppelt – also sowohl in Schweden als auch in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – besteuert wird. Wenn Sie Fragen zu Steuerfreibeträgen auf die Rente bei Wohnsitz im Ausland haben, wenden Sie sich bitte ans schwedische Finanzamt.
Lebensbescheinigung
Wenn Sie im Ausland wohnen und eine Rente aus Schweden beziehen, müssen Sie jedes Jahr nachweisen, dass Sie noch leben, um Ihren Rentenanspruch nicht zu verlieren. Dies gilt sowohl für den Bezug von Altersrente oder Hinterbliebenenrente von der schwedischen Rentenbehörde als auch für Krankengeld, Erwerbsminderungsausgleich oder Bezüge aufgrund von Arbeitsunfähigkeit von der schwedischen Sozialversicherung.
Die Lebensbescheinigung wird jährlich an alle betroffenen Personen geschickt, die nicht durch den Austausch digitaler Daten mit anderen Ländern identifiziert werden können. Schweden hat Abkommen über den Austausch digitaler Daten mit den Ländern, in denen die meisten im Ausland lebenden schwedischen Rentner ansässig sind.
Die Lebensbescheinigung muss nach Erhalt von einer der folgenden Institutionen oder Behörden bestätigt werden: schwedische Botschaft, schwedisches Konsulat, Schwedische Kirche, ausländische Sozialversicherungsträger, öffentlich bestellter Notar, ausländische Polizeibehörde, ausländisches Einwohnermeldeamt. Lebensbescheinigung einreichen (Seite auf Schwedisch)
Wenn Sie sich in Schweden befinden, können Sie sich auch an eines unserer Servicebüros wenden, um Hilfe zu erhalten. Nächstgelegenes Servicebüro suchen
Auszahlung Ihrer Rente in ein anderes Land
Sie können wählen, ob Ihre Rente auf Ihr schwedisches Konto oder Ihr Konto im Ausland überwiesen werden soll. Die Rente auf ausländische Konten wird am selben Tag wie die auf schwedische Konten überwiesen, nämlich am 18. und 19. eines jeden Monats. Allerdings sollten Sie einkalkulieren, dass es ab dem Datum der Überweisung drei bis fünf Bankarbeitstage dauert, bis das Geld auf Ihrem Auslandskonto gutgeschrieben ist.
Möglicherweise erhebt Ihre Bank eine Eingangsgebühr, bevor das Geld Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Falls die von Ihnen gewünschte Währung nicht funktioniert, wird die Währung von der Rentenbehörde festgelegt. Wenn Sie schwedische Kronen wählen, müssen Sie sich bei Ihrer Bank erkundigen, ob diese schwedische Kronen akzeptiert.
Fragen im Zusammenhang mit dem Rentenbezug im Ausland
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Telefon: +46 498-200 700
E-Mail: international@pensionsmyndigheten.se