Dabei gilt nicht unbedingt, dass Sie die Gesamtrente beziehen können. Welchen Anteil Sie erhalten, hängt davon ab, welche Bestandteile der Rente für Sie gelten und in welchem Land Sie leben. Um das Anrecht auf Rente zu bewahren, müssen Sie uns jedes Jahr eine Lebensbescheinigung zusenden.
Bezug der einkommensbasierten Rente unabhängig vom Land
Das Anrecht auf einkommensbasierte Rente, Prämienrente und Zusatzrente behalten Sie unabhängig davon, in welches Land Sie ziehen.
Garantierente bei Wegzug
Wenn Sie eine Garantierente beziehen, behalten Sie das Anrecht auf diese Rente, wenn Sie in ein Land innerhalb der EU/EWR oder in die Schweiz ziehen, falls Sie davor und vor Vollendung des 65. Lebensjahrs mindestens drei Jahre in Schweden gelebt haben. Ihr Anspruch auf die Garantierente im Falle der Ansässigkeit innerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz beruht auf einem Zeitgesetz, das mindestens noch für das gesamte Jahr 2020 gilt. Was ab Januar 2021 gilt, wird noch untersucht.
Wenn Sie die Garantierente zu einer Umstellungsrente (unter 65) oder Witwenrente (ab 65) beziehen, dürfen Sie die Garantierente nur dann weiter beziehen, wenn Sie in ein Land innerhalb der EU/des EWR oder die Schweiz ziehen und wenn die verstorbene Person zuvor mindestens drei Jahre in Schweden gelebt hat.
Wohngeld und Grundsicherung bei Umzug ins Ausland
Wenn Sie sich in einem Land innerhalb der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhalten, Ihr Zuhause in Schweden aber behalten und selbst die Wohnkosten bezahlen, erhalten Sie dann Wohngeld, wenn Sie höchstens ein Jahr im Ausland verbringen möchten. Nach einem Jahr gelten Sie nicht mehr als in Schweden ansässig.
Außerhalb des EU/EWR-Raums kann das Wohngeld für maximal sechs Monate gezahlt werden. Wenn Sie ins Ausland ziehen, erlischt Ihr Anspruch auf Wohngeld ab dem Monat nach Ihrem Umzug.
Wenn Sie sich in einem anderen EU/EWR-Land oder in der Schweiz aufhalten, Ihr Zuhause in Schweden aber behalten und selbst die Wohnkosten bezahlen, erhalten Sie dann Grundsicherung, wenn Sie höchstens ein Jahr im Ausland verbringen möchten. Nach einem Jahr gelten Sie nicht mehr als in Schweden ansässig.
Außerhalb des EU/EWR-Raums kann die Grundsicherung für maximal drei Monate gezahlt werden. Wenn Sie ins Ausland ziehen, erlischt Ihr Anspruch auf Grundsicherung ab dem Monat nach Ihrem Umzug.
Änderung der Auslandsadresse
Sie müssen von sich aus melden, wenn Sie an einen anderen Wohnort im Ausland umziehen. Die Rentenbehörde muss immer Ihre aktuelle Adresse kennen, damit Zahlungsbescheide und Lebensbescheinigungen zugesendet werden können. Senden Sie Ihre neuen Adressdaten und Ihre schwedische Personennummer oder Zuordnungsnummer in einem unterzeichneten Brief an:
Pensionsmyndigheten
SE-839 77 Östersund
SWEDEN
Steuer für Personen, die außerhalb Schwedens leben
Einkünfte aus Schweden in Form einer Rente sind besteuerbar. Wenn Sie in einem anderen Land leben und eine Rente aus Schweden beziehen, müssen Sie in der Regel eine Sondereinkommensteuer für im Ausland ansässige Personen zahlen.
Diese Sondereinkommensteuer wird auf Ihren monatlichen Betrag nach Abzug eines Freibetrags berechnet. Der Freibetrag entspricht dem Grundfreibetrag, der für Sie bei der normalen Besteuerung gilt.
Sie zahlen Steuern also nur auf den Teil der Rente, der den Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag wird jährlich neu von der Regierung festgelegt. Die Rente wird nur bis zu dem Anteil besteuert, um den Sie jeden Monat 1/12 von 0,77 des Preisindexes übersteigt.
Doppelbesteuerung vermeiden
Schweden hat sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern, die regeln, wo die Steuern auf Ihre schwedische Rente zu zahlen sind. Das bedeutet, dass Sie die Steuern auf Ihre schwedische Rente nicht doppelt, also sowohl in Schweden als auch in dem Land, in dem Sie ansässig sind, bezahlen müssen. Wenn Sie Fragen zu Steuerfreibeträgen auf die Rente bei Ansässigkeit außerhalb von Schweden haben, wenden Sie sich gern ans schwedische Finanzamt.
Lebensbescheinigung
Wenn Sie in einem Land außerhalb von Schweden wohnen, aber Rente aus Schweden beziehen, müssen Sie jedes Jahr nachweisen, dass Sie leben, um die Rente weiter beziehen zu können. Dies gilt, wenn Sie Altersrente oder Hinterbliebenenrente von der schwedischen Rentenbehörde oder Krankengeld, Erwerbsminderungsausgleich oder Verletztengeld von der schwedischen Sozialversicherung erhalten.
Die Lebensbescheinigung wird jährlich an alle betroffenen Personen geschickt, die nicht durch den Austausch digitaler Daten mit bestimmten Ländern identifiziert werden können. Schweden hat Abkommen über den Austausch digitaler Daten mit den Ländern, in denen die meisten schwedischen Rentner im Ausland ansässig sind.
Die Lebensbescheinigung muss nach Erhalt von einer der folgenden Institutionen bestätigt werden: schwedische Botschaft, schwedisches Konsulat, Schwedische Kirche, ausländische Sozialversicherungsträger, öffentlich bestellter Notar, ausländische Polizeibehörde, ausländisches Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie in Schweden sind, können Sie sich auch an ein Servicezentrum wenden, um Hilfe zu erhalten.
Hier finden Sie Ihr nächstgelegenes Servicezentrum
Auszahlung Ihrer Rente in ein anderes Land
Sie können wählen, ob Ihre Rente auf Ihr schwedisches Konto oder auf Ihr Konto in einem anderen Land überwiesen werden soll. Die Rente auf ausländische Konten wird am gleichen Tag wie auf schwedische Konten überwiesen, also am 18. und 19. jedes Monats. Rechnen Sie damit, dass es vom Überweisungstag drei bis fünf Banktage dauern kann, bis das Geld ankommt, wenn Sie ein Konto in einem anderen Land als Schweden haben.
Möglicherweise erhebt Ihre Bank eine Eingangsgebühr, bevor das Geld auf Ihr Konto gutgeschrieben wird. Falls die von Ihnen gewünschte Währung nicht funktioniert, wird die Währung von der Rentenbehörde festgelegt. Wenn Sie schwedische Kronen wählen, müssen Sie sich bei Ihrer Bank erkundigen, ob diese schwedische Kronen akzeptiert.
Fragen im Zusammenhang mit dem Ausland
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Telefon: +46 498-200 700
E-Mail: international@pensionsmyndigheten.se