Wohngeld – eine Zusatzleistung für Personen mit geringer Rente
Wenn Sie nur eine geringe Rente beziehen und Ihren Wohnsitz in Schweden haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld und können einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn Sie Wohngeld beantragen, wird immer gleichzeitig geprüft, ob Sie auch Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben.
Wer ist antragsberechtigt?
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres können Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen (ab 2023 gilt das 66. Lebensjahr), sofern Sie die schwedische Regelaltersrente oder eine entsprechende Leistung aus dem Ausland in vollem Umfang beziehen. Anträge auf Wohngeld werden häufig in höherem Alter gestellt, zum Beispiel von Hinterbliebenen.
Sie können Wohngeld unabhängig davon beantragen, ob Sie einen Mietvertrag oder eine Eigentumswohnung haben, und auch dann, wenn Sie Vermögen haben. Die Höhe des Wohngeldes hängt von Ihren Wohnkosten, Ihrer familiären Situation und Ihren finanziellen Verhältnissen insgesamt ab. Es empfiehlt sich daher, vor der Beantragung eine vorläufige Berechnung auf unserer Webseite zu machen. Sie können sich aber auch telefonisch an uns wenden. Vorläufige Berechnung des Wohngeldes (Seite auf Schwedisch)
So stellen Sie den Antrag
Ihren Antrag stellen Sie bei uns, der schwedischen Rentenbehörde (Pensionsmyndigheten). Am einfachsten ist die Online-Antragstellung mit einer schwedischen eID. Unter bestimmten Umständen können auch Verwandte den Antrag für Sie stellen. Wenn Sie verheiratet sind oder mit einem Lebenspartner zusammenleben, ist der Antrag gemeinsam zu stellen. Sie können auch ein Antragsformular ausfüllen. Antrag auf Wohngeld stellen (Seite auf Schwedisch)
Melden Sie Änderungen
Denken Sie daran, dass Sie Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, Ihrer Wohnsituation oder Ihrer familiären Verhältnisse, die sich auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken könnten, immer melden müssen. Solche Änderungen müssen mitgeteilt werden, damit Sie weder einen Anspruch auf höheres Wohngeld verpassen noch zu viel Wohngeld beziehen, das Sie später zurückzahlen müssten. Sie können Änderungen auf unserer Website mit einer schwedischen eID melden oder sich an den Kundendienst wenden. Änderungen melden
Grundsicherung im Alter
Die Grundsicherung im Alter ist eine Unterstützung für Personen, die ihren Wohnsitz in Schweden haben und entweder gar keine Rente beziehen oder nur einen teilweisen Rentenanspruch haben, zum Beispiel, wenn sie erst später im Leben nach Schweden übergesiedelt sind. Die Grundsicherung soll die Wohnkosten decken und den Lebensunterhalt sicherstellen.
Den stellen Sie auf die gleiche Art wie für Wohngeld – der gleiche Antrag gilt für beide Leistungen. Auch für die Grundsicherung gilt, dass Sie Änderungen der Lebensumstände, die sich auf die Höhe der Grundsicherung auswirken könnten, melden müssen.