Wenn Sie nur eine geringe Rente beziehen und Ihren Wohnsitz in Schweden haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld und können einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn Sie Wohngeld beantragen, wird immer gleichzeitig geprüft, ob Sie auch Anspruch auf Grundsicherung haben.
Wer ist antragsberechtigt?
Einen Antrag auf Wohngeld können Sie ab Vollendung des 65. Lebensjahres stellen, falls Sie die schwedische Regelaltersrente oder eine entsprechende Leistung aus dem Ausland in vollem Umfang beziehen. Anträge auf Wohngeld werden häufig in höherem Alter gestellt, zum Beispiel von Hinterbliebenen.
Sie können Wohngeld unabhängig davon beantragen, ob Sie einen Mietvertrag oder eine Eigentumswohnung haben, und auch dann, wenn Sie Vermögen haben. Die Höhe Ihres Anspruchs auf Wohngeld berechnet sich aus den Wohnkosten, den Einkünften, dem Vermögen und der familiären Situation insgesamt. Wenn Sie ermitteln möchten, ob Sie einen Antrag stellen sollten, kann Ihnen unsere Berechnungshilfe auf der Website pensionsmyndigheten.se von Nutzen sein. Sie können sich aber auch telefonisch an uns wenden.
So stellen Sie den Antrag
Ihren Antrag stellen Sie bei uns, der schwedischen Rentenversicherung (Pensionsmyndigheten). Am einfachsten ist die Antragstellung über das Internet. Unter bestimmten Umständen können auch Verwandte den Antrag für Sie stellen. Wenn Sie verheiratet sind oder mit einem Lebenspartner zusammenleben, ist der Antrag gemeinsam zu stellen.
Melden Sie Änderungen
Denken Sie daran, dass Sie Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, Ihrer Wohnsituation oder Ihrer familiären Verhältnisse, die sich auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken könnten, immer melden müssen. Solche Änderungen müssen mitgeteilt werden, damit Sie weder einen Anspruch auf höheres Wohngeld verpassen noch zu viel Wohngeld beziehen, das Sie später zurückzahlen müssten.
Grundsicherung – wenn Sie gar keine Rente beziehen oder nur einen teilweisen Rentenanspruch haben
Die Grundsicherung ist eine Unterstützung für Personen, die ihren Wohnsitz in Schweden haben und entweder gar keine Rente beziehen oder nur einen teilweisen Rentenanspruch haben, zum Beispiel, wenn sie erst später im Leben nach Schweden übergesiedelt sind. Die Grundsicherung soll die Wohnkosten decken und den Lebensunterhalt sicherstellen.
Den Antrag stellen Sie auf die gleiche Art wie für Wohngeld – der gleiche Antrag gilt für beide Leistungen. Auch für die Grundsicherung gilt, dass Sie Änderungen der Lebensumstände, die sich auf die Grundsicherung auswirken könnten, melden müssen.